Förderung von Strom aus Photovoltaik in Deutschland durch das EEG (Einspeisevergütung)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG
Im Jahr 2000 wurde vom deutschen Gesetzgeber das „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG) verabschiedet, das durch die Ermöglichung einer nachhaltigen Entwicklung der Stromversorgung unter anderem zum Ziel hat, die Neu- und Weiterentwicklung von Stromerzeugungstechnologien aus erneuerbaren Energien wie die Photovoltaik zu fördern und dadurch auch die volkswirtschaftlichen Kosten durch Energieimport zu senken und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben.
Update 2024
Mit dem „Solarpaket 1“ der Bundesregierung, das am 16. Mai 2024 in Kraft trat, werden zahlreiche weitere Erleichterungen eingeführt. Dazu gehören:
- Erhöhung des Einspeisetarifs für Dachanlagen um 1,5 Cent/kWh und Erweiterung der Ausschreibungsvolumina ab 2026.
- Bagatellgrenze für Ausschreibungen sinkt auf 750 kW, Pflicht zur Direktvermarktung wird auf Anlagen ab 200 kW erhöht.
- Repowering wird auch für Dachanlagen ermöglicht, und Mieter in Mehrfamilienhäusern werden von Lieferantenpflichten befreit.
- Erleichterungen für Balkonkraftwerke: Einspeisegrenze wird auf 800 kW erhöht, vereinfachte Anmeldung und Nutzung von Schukosteckern werden ermöglicht.
- Vereinfachung des Netzanschlusses für Anlagen bis 30 kW.
Diese Maßnahmen sollen den Ausbau von Solarenergie erleichtern und Deutschlands Klimaziele bis 2035 unterstützen.
Die EEG-Förderung in Deutschland
Die Einspeisevergütung für Solarstrom
Im Rahmen des EEG wird u.a. die Erzeugung von Solarstrom durch eine auf 20 Jahre festgelegte Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz gefördert. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden. Dieser Vergütungssatz bleibt dann für 20 Jahre lang konstant. Da die Einspeisevergütung tendenziell sinkt, sind entsprechend früher aktive Anlagen in dieser Hinsicht rentabler. Wenn Sie daher mit dem Gedanken einer PV-Anlage spielen, keine Zeit mehr verschenken!
Außerdem wird der Selbstverbrauch für Anlagen auf Gebäuden (Stichwort Eigenverbrauch) unterstützt. Einen Überblick (ohne Selbstverbrauchsvergütung) bietet die die Tabelle bei Wikipedia)
Aktuell wird unterschieden zwischen:
- Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser (bis 10 kWp)
- Anlagen auf Nichtwohngebäuden (bis 100 kWp)
- Verwaltungen, Schulen, Hallen, Überdachungen (10-40 kWp und 40-100 kWp)
Aktuelle EEG-Fördersätze

Aktuelle EEG-Fördersätze (Quelle: Fraunhofer ISE, Stand Mai 2021)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jedes Quartal die Fördersätze, die sich auf die Summe der installierten Leistung aller geförderten Photovoltaik-Anlagen bezieht.
Die aktuellen Fördersätze 2025 für das aktuelle Quartal bzw. Folgequartal finden Sie hier.
Dort können Sie sich die aktuelle Excel-Tabellen kostenfrei downloaden und so erfahren, wie hoch Ihre Einspeisevergütung je nach Inbetriebnahme ausfallen wird.
Die künftige Entwicklung der EEG-Förderung
Da die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik durch das EEG für 20 Jahre gleichbleibend festgeschrieben wird, gab es schon seit der Einführung des Gesetzes Kritik an der hohen Kostenbelastung des Steuerzahlers (Umlage) über einen langen Zeitraum. Aus diesem Grunde hat schon in den vergangenen Jahren eine schrittweise Absenkung der Fördersätze stattgefunden. Insbesondere wurde mit der EEG-Novelle 2016 eine Deckelung der Fördersätze beschlossen. Das bedeutet, dass die Fördersätze unterschiedlich schnell zurückgehen können, je nachdem, ob viele neu zu fördernde Projekte noch hinzukommen oder nicht. Noch lohnt es sich in vielen Fällen, in Photovoltaik zu investieren. Durch die erstarkten Klimaziele der EU und Deutschlands kann die nächste Novelle hier jedoch wieder eine andere Entwicklung nehmen.
Eigenverbrauch statt Einspeisevergütung
Sobald die Strompreise höher sind als die erhaltene Einspeisevergütung, macht es wirtschaftlich Sinn, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen (Eigenverbrauch) und diesen nicht einzuspeisen.
Dies stellt eher ein praktisches Problem dar, dem derzeit mit neuen Solarstrompeicher-Systemen (u.a. von Tesla) begegnet wird. Denn häufig benötigt man den Strom nicht gerade zu dem Zeitpunkt, in dem dieser von der Photovoltaik-Anlage generiert wird.
Achtung: EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Die Neuerung des EEG von 2014 bestimmt, dass Betreiber größerer (über 10 kWp) PV-Anlagen auf den eigenverbrauchten Strom zusätzlich eine EEG-Umlage entrichten müssen. „Normale“ Photovoltaik-Anlagen betrifft das aber nicht.
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