Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen

Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen

Was ist Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen, wann macht die sogenannte Liebhaberei hier Sinn? Von Liebhaberei spricht man, wenn man als Steuerpflichtiger ohne Gewinnerzielungsabsicht aktiv wird. Das hat Vorteile und Nachteile. Als Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlage kann ein Antrag auf Liebhaberei (auch rückwirkend) steuerlich interessant sein. Denn steuerlich anerkannte Verluste bleiben, künftige Gewinne oder Verluste müssen nicht mehr ermittelt, belegt und angegeben werden.

Da dies vor allem bei kleineren PV-Anlagen oft sinnvoll sein kann, man dazu kaum gute Informationen findet, haben wir das in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater versucht hier auf den Punkt zu bringen. Dies ist keine steuerliche Beratung in Ihrem Einzelfall. Wenn Sie glauben, das könnte für Sie interessant sein, lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater im Vorfeld beraten.

Update 2023

  • Auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen entfällt mit dem Jahressteuergesetz 2022 die Mehrwertsteuer. Viele Anbieter boten ihre Anlagen auch schon vor dem 01.01.2023 zum 0%-Steuersatz an. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für Solarmodule bis 30 kWp, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher sowie Ersatzteile im Reparaturfall.
  • Die Einkommenssteuer entfällt, auch rückwirkend auf Einnahmen des Steuerjahres 2022, für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. für Photovoltaik-Anlagen bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit auf Gewerbe-Immobilien oder Wohnhäusern.
    Wichtig: Die Einkommenssteuer-Befreiung beschränkt sich auf 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt entfällt nicht.

Wieso Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen

Liebhaberei bei Photovoltaik-Anlagen
Das Zauberwort hierbei lautet „Liebhaberei auf Antrag“. Als Besitzer einer eher kleinen Photovoltaikanlage kann es immer mal Streitigkeiten mit dem Finanzamt wegen Ihrer Gewinnerzielungsabsicht geben, vor allem wenn man in den ersten Jahren relativ hohe Verluste geltend macht. Streitpunkt sind meist die Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht. Das kostet immer viel Zeit und Nerven.
Mit einem Antrag auf Liebhaberei, den man beim Finanzamt einreichen kann, kann man es sich vereinfachen. Mehr dazu gleich.

Liebhaberei Definition: Liebhaberei bezeichnet eine Tätigkeit, die man quasi als Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Aus diesem Grund handelt es sich bei der Liebhaberei um keine wirtschaftlich relevante Tätigkeit bei der Einkommensteuer (umsatzsteuerlich meist dennoch).
Bei der Identifikation einer Liebhaberei werden nicht nur Beschäftigungen eingeschlossen, die aus Lust an der Freude betrieben werden, sondern auch solche, die aus Idealismus oder ähnlichen Motiven stattfinden. Der Bundesfinanzhof überprüft außerdem nicht nur, ob keine Gewinnabsicht besteht, sondern auch, ob auch keine Chance auf Gewinn besteht.

Wann ist eine PV-Anlage Liebhaberei?

  • Die Liebhaberei auf Antrag können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage bis 10 kW oder eines Blockheizkraftwerks bis 2,5 kW sind, die/das sich auf/ in einem zu eigenen Wohnzwecken genutztem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
  • Bei einem Mehrfamilienhaus müssen Sie zumindest eine der Wohnungen bewohnen, der Stromverbrauch durch Mieter oder Andere muss ausgeschlossen sein, außer übersteigen 520 Euro im VZ nicht.
  • Falls Sie mehrere Photovoltaikanlagen oder BHKW betreiben, müssen Sie alle deren Leistung addieren, auch, wenn sie sich auf unterschiedlichen Grundstücken befinden.

Generell sprechen folgende Kriterien für eine Liebhaberei:

  1. Sie betreiben die Tätigkeit als Hobby.
  2. Sie finanzieren oder unterstützen mit Ihrer Beschäftigung nicht Ihren Lebensunterhalt.
  3. Sie üben die Tätigkeit weiter nach gleicher Betriebsführung aus, obwohl Sie anhaltend Verlust machen.
  4. Sie können langfristig keinen Totalüberschuss erzielen.
  5. Wenn Sie sich in der Anfangsphase Ihres Betriebs befinden sind Anlaufverluste übrigens nicht der Liebhaberei zuzuordnen.

Für wen bringt Liebhaberei Vorteile?

Besonders sinnvoll ist ein Antrag auf Liebhaberei für Sie dann, wenn Ihnen für Ihre Photovoltaik-Anlage bereits für vergangene Jahre Verluste anerkannt und abgeschlossen wurden.
Diese Verluste bleiben Ihnen so nämlich steuerlich erhalten, zukünftige mögliche geringfügige Gewinne werden allerdings nicht mehr versteuert.

Welche Nachteile von Liebhaberei kritisieren Experten?

Experten aus der Energiebranche kritisieren, dass es sich hierbei um einen Eingriff in die Besteuerung handelt, der nur durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums festgesetzt ist und dadurch für Gerichte nicht bindend geregelt ist. Auch auf Ebene der Gesetzgebung wird die Liebhaberei auf Antrag für kleine Photovoltaikanlagen diskutiert. So hat der Bundesrat bereits gefordert, dass auch für 2021 eine Steuerbefreiung für Solaranlagen bis 30 kW genehmigt wird.

Antrag auf Liebhaberei beim Finanzamt

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Liebhaberei beim Finanzamt, so geben Sie an, dass Sie Ihre Photovoltaik-Anlage ohne Absicht auf Gewinn betreiben. Aus Gründen der Vereinfachung wird der Antrag vom Finanzamt ohne fortgehende Prüfung auf alle offenen Veranlagungszeiträume angewandt. Das gilt auch für bereits vergangene, verfahrensrechtlich noch offene Veranlagungszeiträume. Sie besitzen damit eine Photovoltaikanlage in wirtschaftlich unbeachtlicher Liebhaberei.

Sollten Sie kein Interesse an Liebhaberei auf Antrag haben, bleibt das ursprüngliche Verfahren bestehen, solange Sie keinen anderen Antrag stellen. Die Gewinnerzielungsabsicht wird dann wie gewohnt nach den allgemeinen Grundsätzen geprüft.

Kann ein Antrag auf Liebhaberei rückwirkend gestellt werden?

Ein Antrag auf Liebhaberei ist nicht nur für neue PV-Anlagen eine Option, sondern ebenso für Fotovoltaik-Anlagen, die bereits bestehen:

  • Neuanlagen (nach 31. Dezember 2021): der Antrag auf Liebhaberei ist bis zum Ende des Veranlagungszeitraums zu stellen, das auf das Jahr der Inbetriebnahme folgt.
  • Altanlagen (vor 31. Dezember 2021): der Antrag auf Liebhaberei ist bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen.
  • Ausgeförderte Anlagen (vor 2004): der Antrag auf Liebhaberei kann frühestens nach 20-jährigem Betrieb wirken, wobei er erst für den Veranlagungszeitraum wirkt, der auf den Veranlagungszeitraum mit letztmalig gewährter garantierter Einspeisevergütung folgt.

Quellen und weiterführende Links

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