Photovoltaik-Förderung der KfW-Bank inkl. Förderprogramm für Batteriespeicher

Photovoltaik-Förderung der KfW-Bank

Die deutsche Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) fördert die Errichtung, Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien Standard“ (Programmnummer 270) sowie s„Erneuerbare Energien Premium“ (Programmnummer 271). Mit Hilfe dieses Kredites können Bauvorhaben dieser Art komplett finanziert werden.

Update 2022: Die KfW-Förderung für Energiesparhäuser und für Photovoltaik-Anlagen innerhalb der BEG-Förderung wurde am 24. Januar 2022 gestoppt. Alle bisher eingegangenen Anträge werden noch auf Ihre Förderfähigkeit geprüft und gegebenenfalls bewilligt. Der finanzielle Rahmen der Förderung war der großen Zahl der zuletzt Anträge nicht gewachsen.

Was ist zu unterscheiden bei der KfW-Förderung?

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen
  • Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

Was wird von der KfW gefördert?

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)

Achtung: das spezielle Förderprogramm 274 speziell für Photovoltaik-Anlagen ist mittlerweile ausgelaufen!

Der KfW-Kredit fördert die Errichtung, den Kauf sowie den Anbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen oder auf Gebäuden.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von Photovoltaik-Anlagen und Solar-Anlagen. Letztere sind für die Erzeugung von Warmwasser, in seltenen Fällen auch für Solarkühlung von Gebäuden konzipiert. Photovoltaik-Anlagen hingegen werden nur für die Stromerzeugung verwendet.

Für Photovoltaik-Anlagen gilt: Eine Förderung durch die KfW gibt es nicht mehr über das Programm 274, das bei Neubauten mit dem Programm „Energieeffizient Bauen (Nummer 153)“ kombiniert werden konnte.

Die Errichtung von Solaranlagen ist bei Neubauten zumeist bereits im Programm Nr.153, bei der Gebäudesanierung bereits im Programm Nr.151 („Energieeffizient Sanieren“) enthalten. Für andere Solaranlagen gibt es das „normale“ Programm „Erneuerbare Energien Standard“ bzw. „Erneuerbare Energien Premium“ mit den Nummern 270 bzw. 271.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Förderung für Maßnahmen außerhalb Deutschlands möglich, insbesondere, wenn dadurch die Energiesituation in Deutschland verbessert wird, oder wenn deutsche Unternehmen im Ausland investieren.

Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen

Achtung: das spezielle Förderprogramm 275 ist Ende 2018 ausgelaufen!

Gefördert werden wurden hier weiter in modifizierter Form bis 31.12.2018 kleinere stationäre Batterie-Speicher, da die Anlagenleistung auf 30 Kilowattpeak (kWp) begrenzt ist. Es wird wurde auch die Nachrüstung von Batterie-Speichern gefördert!

Wer kann die KfW-Förderung beantragen?

KfW-KreditBeantragen kann den günstigen KfW-Kredit prinzipiell fast jeder, also auch Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte oder gemeinnützige Organisationen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung.

Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Privatpersonen durch die Einspeisung von Solarstrom grundsätzlich als Unternehmer tätig werden!

Konditionen der KfW-Förderung

Es gibt insgesamt drei Laufzeitvarianten:

  • Bis zu fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr
  • Bis zu zehn Jahren bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bis zu zwanzig Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren, wenn die technische und wirtschaftliche Lebensdauer der geförderten Anlage mehr als 10 Jahre beträgt (was bei Photovoltaik immer der Fall ist).

Der Kreditzins wird normalerweise über 10 Jahre festgeschrieben, bei längerer Laufzeit kann er entweder auf 10 Jahre oder über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Dabei orientieren sich die Zinssätze des Programms an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Außerdem ist die Höhe des Zinses abhängig von der Bonität des Zinsnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheitsleistungen.

Der Antrag auf KfW-Förderung von Photovoltaik-Projekten ist bei der Hausbank vor der Tätigung der Investition einzureichen.

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